
Altholz Bayern - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung Februar 2025
§1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Firma ALTHOLZ-BAYERN Florian Eckart (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und ihren Kun-den. Die AGB gelten sowohl, wenn der Kunde Verbraucher (§13 BGB), als auch Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.1.2. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über den Ankauf, Verkauf, sowie die Gewinnung von Altholz durch den Abriss von alten Scheunen, Höfen, Dachstühlen und anderen Gebäuden.1.3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.1.4. Individuelle Vereinbarungen, siehe §2, 2.2., und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.1.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Tele-fax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.1.6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen wer-den.
§2 Vertragsgegenstand
2.1. Der Anbieter erwirbt, verkauft und verarbeitet Altholz aus historischen oder ab-bruchreifen Gebäuden. Dazu gehören insbesondere Dachstühle, Scheunen, Höfe und vergleichbare Bauten.2.2. Die genaue Beschaffenheit, Art und Menge des Altholzes werden in den individuellen Verträgen festgelegt. Es handelt sich grundsätzlich um gebrauchtes, geborgenes Holz, dessen Zustand variieren kann.
§3 Angebot und Vertragsabschluss
3.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von X Tagen/Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.3.2 Die Annahme kann entweder schriftlich (zB. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware bzw. Ausführung der Leistungen an den Käufer erklärt werden.3.2. Der Kunde ist an sein Angebot zum Abschluss eines Vertrages für 14 Tage gebunden.3.3. Stücklistensortierungen oder Fixlängensortierungen werden mit einem Aufschlag von 20 – 35% veranschlagt.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.4.2. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung oder Lieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistungen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vor-behalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.4.3. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.4.4 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.4.5. Verrechnung der Materialmenge erfolgt nach tatsächlicher Vermessung und nicht nach Bestellmenge. Bestellmenge ist meist Fertigmenge ohne Verschnitt oder Altholz bedingten Überlängen und Breiten. Diese Übermaße werden fließen in die Berechnung mit ein.
§5 Lieferung und Abholung
5.1. Die Lieferung von Altholz erfolgt nach Vereinbarung mit dem Kunden. Die Kosten für Transport und Lieferung sind vom Kunden zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart ist.5.2. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Altholz nach Absprache selbst abzuholen. In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche Transportkosten und Risiken.5.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist5.4. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Lieferung, die durch höhere Gewalt oder sonstige, vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände verursacht wurden.5.5. Gibt der Kunde, nach Bekanntgabe der Lieferbereitschaft durch den Anbieter trotz Aufforderung innerhalb einer Woche keinen bestimmten Liefertag an, können wir das Material auf Kosten des Bestellers einlagern.5.6. Speditionszustellungen erfolgen durch einen Sattelzug ohne Hebebühne "frei Bord-steinkante" bis zu der Lieferadresse nächst gelegener, öffentlicher Bordsteinkante.Die Verpflichtung das Gut zu Entladen liegt alleinig beim Kunden/Empfänger und hat durch Ihn ohne Verzug nach Ankunft des Frächter-Fahrzeuges an der Entladestelle zu erfolgen. Der Fahrer ist nicht für die händische oder maschinelle Entladung verantwortlich oder befugt.5.7. Wenn eine Anlieferung der Ware an die Lieferadresse aufgrund der fehlenden Befahrbarkeit mit dem LKW durch die Spedition nicht erfolgen kann, ist der Besteller verpflichtet, rechtzeitig, eine geeignete alternative Entladestelle bekannt zu geben und die Verbringung selbst zu erledigen.Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
- die Lieferadresse befindet sich in einer Straße bzw. kann nur über eine Straße erreicht werden, die als verkehrsberuhigter Bereich / „Spielstraße“ gewidmet ist, und/ oder- die Lieferadresse befindet sich in einer Straße bzw. kann nur über eine Straße erreicht werden, deren Befahrbarkeit für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen untersagt ist, und/ oder- die Lieferadresse befindet sich in einer Straße bzw. kann nur über eine Straße erreicht werden, die schmaler als 3,25 Meter ist bzw. die an einer bei der Lieferung zu passierenden Stelle im Zeitpunkt der Lieferung durch Hindernisse wie etwa parkende Fahrzeuge oder eine Baustelle auf weniger als 3,25 Meter Durchfahrtsbreite eingeschränkt wird, und/ oder- die Lieferadresse befindet sich in einer Sackgasse.
5.8. Bei Anlieferung der Ware ist es erforderlich, dass der Kunde persönlich oder eine durch Ihn bestimmte Person an der Lieferadresse anwesend ist. Im Falle einer offen-sichtlichen Beschädigung der Ware nimmt der Besteller die Lieferung entgegen und dokumentieren den Schaden mittels aussagekräftiger Bilder. Diese sendet der Besteller unmittelbar per E-Mail an info@altholz-bayern.de und erklärt Art und Weise der Beschädigung.5.8. Mengenüberlieferungen bis 20% (Rohware bis 30%) sind materialspezifisch möglich.
§6 Gewährleistung
6.1. Da es sich bei Altholz um gebrauchte und oft historische Materialen handelt, können Beschädigungen, Abnutzungserscheinungen und Altersspuren vorliegen. Diese sind charakteristisch und stellen keinen Mangel dar.6.2. Der Anbieter gewährleistet, dass das gelieferte Altholz im Rahmen der vereinbarten Spezifikationen entspricht. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung wird ausgeschlossen.6.3. Altholz-Balken können eine konische Form aufweisen. Die Maße der Balken können dadurch zwischen +/-2cm variieren.6.4. Farbunterschiede werden so gering wie möglich gehalten, können jedoch vorkommen.6.5. Altholz ist ein Naturprodukt und als Gebrauchtware in seiner Beschaffenheit bzw. Substanz Schwankungen in Maßen, Strukturen, Farben, Textur unterlegen und kann Spuren ehemaliger Verwendung/Benutzung enthalten.6.6 Bei der Ausführung "kammergetrocknet" ist der Insektizid Befall im Auslieferungszustand ausgeschlossen, danach ist ein möglicher Neubefall außerhalb unseres Einflussbereiches und kann nicht ausgeschlossen werden. Wir weisen darauf hin, dass ein möglicher Neubefall außerhalb unseres Einflusses liegt und deshalb nicht ausge-schlossen werden kann. Die Verantwortung liegt daher ab Auslieferung Bad Feilnbach beim Käufer.6.7 Bei ungetrocknetem Altholz ist ein Schädlingsbefall generell möglich und liegt in der Verantwortung des Käufers.6.8. Farbänderungen, Risse, Nagellöcher und Äste bei Altholz sind erlaubt bzw. er-wünscht und stellen keinen Mangel dar. Einzapfungen bei Balken sind möglich.6.9. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt das Altholz als mangelfrei angenommen.
§7 Abrissarbeiten und Altholzgewinnung
7.1 Sofern der Anbieter den Abriss von Gebäuden zur Gewinnung von Altholz durch-führt, obliegt es dem Kunden, sämtliche Genehmigungen und Zustimmungen von Behörden oder Grundstückseigentümern vorab einzuholen.7.2 Der Anbieter führt die Abrissarbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durch und übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten oder andere Umstände entstehen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.7.3 Straßenrechtliche Anordnungen soweit erforderlich, werden in voller Höhe verrechnet. Die betrifft die Schildermiete, Schilder Auf- und Abstellung sowie Transport zum Einsatzort, Behördenkommunikation, sowie Behördenkosten.7.4 Gefährliche Stoffe (z.B. Asbesteindeckung) müssen Bauseits durch die Bauherrenschaft/Kunde demontiert oder anderweitig in Auftrag gegeben werden. Der Bauherr übernimmt die Übernahme der Kosten der Holzbeprobung und Laboruntersuchung nach deutscher Altholzverordnung.7.5 Wir sind berechtigt sämtliches Altholz, also alle handgehauenen Balken, Bretter und Bohlen, sowie Stangen und sonstige Holzteile, von Verwertbarem und nicht verwertbarem Holz zu trennen. Dies liegt in unserem Ermessen.7.6 Unverwertbare Hölzer verbleiben grundsätzlich am Bergort. Eine gesonderte Entsorgung wird nach Rücksprache oder vorab über ein Angebot geregelt und in Rechnung gestellt.7.7 Sämtlicher Mehraufwände in Anfahrt, Arbeitsleistung und Entrümpelung, die erhöhten Arbeitszeiten und längerer Unterbringung oder dergleichen führen, werden in Rechnung gestellt. LKW-Std. a´ 170,-€ Mitarbeiter Std. a´60,- €7.8 Die Bauherrenschaft/Kunde verpflichtet sich, die Bauseitigen Leistungen wie im Vor-Ort Einzelgespräch schriftlich festgehalten so auszuführen, dass ein planmäßiges Arbeiten ermöglicht wird. Insbesondere Ausräum- und Entrümpelungsarbeiten.7.9 Vereinbarte Abrisstermine müssen eingehalten werden. Kurzfristige Änderungen können zu Fahrzeugstillstand sowie Umplanung und damit verbundenen Kosten führen.7.10 Unvermeidbare und vorhersehbare Schäden durch herabfallende Gegenstände an benachbarten Gebäuden und Grundstücken oder Gegenständen verbaut oder unverbaut, die mangels ausreichender Abstandsflächen entstehen, können dem Anbieter nicht angehaftet werden. Dies gilt auch nicht, wenn bauseits genügende oder un-genügende Schutzmaßnahmen getroffen wurden.7.11 Eventuell entstehende Rodungsarbeiten die auf Grund von Bäumen, Sträuchern oder dergleichen um die Gebäude entstehen, werden grundsätzlich als Mehraufwand gesehen und werden per Regie abgerechnet.
§8 Haftung
8.1. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässig-keit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorherseh-baren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.2. Für durch den Kunden verursachte Schäden, die bei der Selbstabholung des Altholzes entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
10. Lieferfrist
10.1. Der Liefertermin wird im Angebotsschreiben bekanntgegeben. Zur Leistungsausführung besteht erst dann eine Verpflichtung, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen (z.B. Angaben für Maßanfertigung, Leistung der Anzahlung), die zu Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Es besteht das Recht, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 14 Tage zu überschreiten.Der erste Liefertermin ist keine verbindliche Vertragsfrist. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest weiteren 14 Tagen vom Vertrag zu-rücktreten.
10.2. Ereignisse höherer Gewalt, die uns oder einen unserer Vorlieferanten treffen, berechtigen uns, die Lieferungen für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen und die Preise anzupassen oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein: alle Einwirkungen von Naturgewalten, Krieg, Gesetze, behördliche Eingriffe, Beschlagnahme, Transportstörungen, Aus-/Ein-/Durchfuhrverbote, Rohstoff- und Energieausfall, nationale Zahlungsbeschränkungen; Epidemien und Pandemien; weiters Produktions- oder Betriebsstörungen wie z.B. Explosion, Feuer, Streiks, Sabotage und alle anderen Ereignisse, die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern wären.Im Falle eines Rücktritts durch den Besteller haben wir Anspruch auf Bezahlung von bis dahin bereits erbrachten Leistungen sowie notwendigen Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag nur teilweise erfüllt wurde.10.3. Wir behalten uns vor Teillieferungen vorzunehmen.
§11 Eigentumsvorbehalt
11.1. Das gelieferte Altholz bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.11.2. Der Kunde ist verpflichtet, das Altholz bis zum Übergang des Eigentums sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigungen zu schützen.11.3. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit über-eignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.11.4. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
§ 12 Widerrufsbelehrung
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher ist folgende Widerrufsbelehrung zu beachten:12.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Ver-trag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.12.2. Folgen des WiderrufsWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.Ein Muster-Widerrufsformular ist beigefügt. Ein Widerrufsrecht besteht in keinem Fall bei maßgefertigten Sonderanfertigungen.
§13 Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung, so auch Ihre E-Mail Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score- Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung .
§14 Schlussbestimmungen
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.14.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung möglichst nahe-kommende Regelung.
Die gültigen allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen, sowie die Speditions-Transportbedingungen im Anhang wurden gelesen und akzeptiert.
Bitte senden Sie uns das unterfertigte Angebot per Scan oder Foto an info@altholz-bayern.de .